Ablauf
Erstgespräch
Zunächst findet ein Erstgespräch statt. Die Eltern stellen sich mit oder zunächst ohne ihrem Kind in der Praxis vor. Jugendliche und junge Erwachsene möchten sich oft gern allein vorstellen. Nach dem Erstgespräch können bis zu zehn weitere Gespräche stattfinden. Diese dienen der differenzierten Diagnostik anhand von Gesprächen, Verhaltensbeobachtungen und Fragebögen. Dabei wird der Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigt. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen.
Fachliche Empfehlung
Nach Abschluss der Diagnostik erhalten Sie eine fachliche Empfehlung, ob eine ambulante psychotherapeutische Behandlung die bestmögliche Hilfe darstellt oder ob eine andere Behandlung oder Beratungsmaßnahme erforderlich ist. Diese Einschätzung berücksichtigt die Art und das Ausmaß der Probleme sowie die aktuellen Lebensumstände ihrer Familie.
Antrag auf Psychotherapie
Ist eine ambulante Psychotherapie indiziert, stellt der Patient (bei Kindern die Sorgeberechtigten, Jugendliche ab 16) gemeinsam mit dem Therapeuten einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenversicherung. Ein weiterer, wichtiger Teil des Antrags ist der sog. Konsiliarbericht des Kinder- oder Hausarztes. Dadurch wird sichergestellt, dass der Symptomatik keine somatischen Ursachen zugrunde liegen.
Therapiestunden
Veränderung braucht Zeit. Die meisten psychischen Erkrankungen sind über Jahre entstanden. Beantragt wird eine Kurzzeittherapie (24 Therapiestunden für das Kind/den Jugendlichen, 6 Therapiestunden für die Arbeit mit den Eltern/weiteren Bezugspersonen) oder eine Langzeittherapie (60 Therapiestunden für das Kind/den Jugendlichen, 15 Therapiestunden für die Arbeit mit den Eltern/weiteren Bezugspersonen). Die Therapiestunden dauern jeweils 50 Minuten und finden wöchentlich statt. Die Elterngespräche finden etwa alle vier bis sechs Wochen sowie bei Bedarf statt. Sowohl eine Kurz- als auch eine Langzeittherapie kann verlängert werden.
Schweigepflicht
Der Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung basiert maßgeblich auf einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung. Alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Der Psychotherapeut darf nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Patienten Kontakt zu Mitbehandlern oder anderen wichtigen Bezugspersonen aufnehmen.
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