Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden vollständig übernommen.
Private Krankenversicherung
In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie übernommen. In welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt, hängt allerdings von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte prüfen Sie sorgfältig, in welchem Umfang Ihre Kasse für die Kosten der Behandlung aufkommt und lassen Sie sich die notwendigen Antragsformulare zuschicken. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Von der Beihilfe wird ein Teil der Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der Probatorik ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie von der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
Selbstzahler

Nicht heilkundliche Leistungen (z. B. Beratung oder Coaching) werden von der Krankenkasse nicht erstattet. Die Kosten für eine Psychotherapie können Sie auch selbst übernehmen. Auch hier gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ausfallhonorar

Die Psychotherapeutische Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Viele Familien warten verzweifelt auf einen Termin. Termine müssen mindestens 24 Werktagsstunden vorher abgesagt werden. Werden Termine nicht fristgerecht abgesagt, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

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